Euroboden GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht München hat am 30.10.2023 das Insolvenzverfahren über das Vermögen Euroboden GmbH eröffnet und den Rechtsanwalt und Sanierungsexperten Oliver Schartl von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (München) zum Insolvenzverwalter bestellt (Az: 1509 IN 2357/23). HIER finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Insolvenz der Euroboden GmbH

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Insolvenz der Euroboden GmbH

  1. Wie ist der aktuelle Stand des Insolvenzantragsverfahren?

    Die Euroboden GmbH hat am 11.08.2023 beim Amtsgericht München - Abteilung für Insolvenz- und Restrukturierungssachen - Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Ursächlich dafür ist, dass das Unternehmen seine zukünftigen Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen auf Grund der derzeitigen Krise auf dem deutschen Immobilienmarkt nicht vollständig nachkommen konnte.

    Mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 30.10.2023 wurde Herr Rechtsanwalt Oliver Schartl von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (München) zum Insolvenzverwalter bestellt.

    Der Berichtstermin wird am 29.01.2024 um 09:00 Uhr, in der Infanteriestraße 5, 80797 München, Sitzungssaal 202 stattfinden. Der Prüfungstermin wird am 11.03.2024, um 10:00 Uhr, in der Infanteriestraße 5, 80797 München, Sitzungssaal 202 stattfinden.

  2. Es wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Was sind seine Funktionen?

    Der vorläufige Gläubigerausschuss stellt ein Element der „Gläubigerautonomie“ dar. Seine Aufgaben bestehen darin, den vorläufigen Insolvenzverwalter zu unterstützen und die Interessen der Gläubiger:innen zu vertreten.

    Im Berichtstermin wird über die Bestätigung des bisherigen vorläufigen Gläubigerausschusses abzustimmen sein.

  3. Ich wurde zur Anmeldung meiner Forderung aufgefordert. An wen schicke ich meine Forderungsanmeldung?

    Forderungsanmeldungen sind ausschließlich beim Insolvenzverwalter einzureichen.

    Sollte in der Versammlung der Gläubiger der beiden Euroboden-Anleihen, ISIN DE000A2YNXQ5 / WKN A2YNXQ und ISIN DE000A289EM6 / WKN A289EM jeweils ein Gemeinsamer Vertreter für die Anleihegläubiger bestellt werden, ist dieser allein zur Anmeldung der aus der Euroboden-Anleihen resultierenden Forderungen berechtigt. Forderungsanmeldungen der einzelnen Anleihegläubiger sind dann nicht zulässig.

  4. Welche Fristen muss ich einhalten, um meine Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden?

    Das Insolvenzgericht hat die Gläubiger aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 15.01.2024 beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

    Diese Frist ist keine Ausschlussfrist. Forderungsanmeldungen sind somit auch nach Ablauf der Frist möglich. Verspätete Forderungsanmeldungen werden dann in einem besonderen Prüfungstermin zu einem späteren Zeitpunkt geprüft. Für die Prüfung von nachträglichen Forderungsanmeldungen erhebt das Insolvenzgericht in der Regel eine Gebühr in Höhe von 22,00 € pro Forderungsanmeldung. Wann dieser besondere Prüfungstermin stattfinden wird, ist derzeit noch nicht absehbar.

    Zum Nachweis der Forderung sind geeignete Belege (Vertrag, Rechnung, Lieferschein, Mahnung, Titel etc.) zusammen mit der Forderungsanmeldung einzureichen.

  5. Ich habe keine Aufforderung zur Anmeldung meiner Forderungen erhalten. Woran liegt das?

    Dies kann verschiedene Gründe haben:

    1. Sie sind Anleihegläubiger und es wird ein gemeinsamer Vertreter bestellt (s. unten bei „Informationen für Anleihegläubiger“).

      In diesem Fall ist ausschließlich der gemeinsame Vertreter berechtigt, die Forderungen aus den Inhaberschuldverschreibungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Sie können Ihre Forderung nicht selbst zur Insolvenztabelle anmelden.

    2. Sie haben eine nachrangige Forderung im Sinne des § 39 InsO

      Zunächst werden nur die Gläubiger im Rang des § 38 InsO aufgefordert ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Nachrangige Gläubiger (z.B. Darlehensgeber von Nachrangdarlehen) können ihre Forderung erst nach einer gesonderten Aufforderung des Insolvenzgerichts zur Insolvenztabelle anmelden. Ob eine solche Aufforderung in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Euroboden GmbH erfolgen wird, ist zweifelhaft.

    3. Sie sind der Buchhaltung der Schuldnerin nicht als Gläubiger erfasst

      In diesem Fall wurden Sie vom Insolvenzverwalter nicht angeschrieben, weil dieser keine Kenntnis von Ihrer Forderung hatte. Wenn Sie glauben eine (nicht nachrangige) Forderung gegen die Euroboden GmbH zu haben, sollten Sie Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden.

  6. Wie lange wird das Insolvenzverfahren dauern und wie hoch wird die Quote sein?

    Das ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht abzusehen; Insolvenzverfahren können mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Abschlagszahlungen sind in diesem Zeitraum grundsätzlich möglich. Wir halten Sie informiert.

  7. Wie kann ich an den Gläubigerversammlungen am 27. November 2023 teilnehmen?

    Sofern Sie selbst an den Gläubigerversammlungen in München teilnehmen können, müssen Sie spätestens bei Einlass Ihre Berechtigung zur Teilnahme in Form eines „Besonderen Nachweises mit Sperrvermerk“ nachweisen. Hierzu bitten wir Sie, sich rechtzeitig mit Ihrer depotführenden Bank in Verbindung zu setzen. Ein entsprechendes Musterformular finden Sie auf unserer Website unter [LINK zum Dokument] für die Anleihe 2019/2024 bzw. unter [LINK zum Dokument] für die Anleihe 2020/2025. Sollten Sie einen Anleihegläubiger bei der Versammlung vertreten, so ist bei Einlass zusätzlich jeweils die Vertretungsbefugnis nachzuweisen.

    Darüber hinaus ist es auch möglich, sich auf den Gläubigerversammlungen in München vertreten zu lassen. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

    Vertretung durch einen Stimmrechtsvertreter
    Sie haben die Möglichkeit, den von der Emittentin benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht zu erteilen. Auf der Website der Euroboden GmbH steht Ihnen das entsprechende Formular „Vollmachtsformular zur Erteilung von Vollmachten an die Stimmrechtsvertreter“ (hier für die Euroboden-Anleihe 2019/2024 [LINK] bzw. für die Euroboden-Anleihe 2020/2025 [LINK]) zur Verfügung, das Sie bitte (gemeinsam mit dem Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk) per E-Mail im Vorfeld der Versammlung an euroboden@mhbk.de übersenden.

    Vertretung durch eine dritte Person ihrer Wahl
    Alternativ haben Sie die Möglichkeit, eine dritte Person ihrer Wahl zu bevollmächtigen, die für Sie vor Ort an der Versammlung teilnimmt und abstimmt. Ein entsprechendes Muster „Vollmachtsformular zur Erteilung von Vollmachten an Dritte“ finden Sie ebenfalls auf der Website (hier für die Euroboden-Anleihe 2019/2024 [LINK] bzw. für die Euroboden-Anleihe 2020/2025 [LINK]). Die Vollmachtserteilung sowie ein Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk des Vollmachtgebers sind spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung in Textform nachzuweisen.

    Auf die Anforderungen von § 79 Abs. 2 ZPO an die Person des Bevollmächtigten wird ausdrücklich hingewiesen.

Informationen für Anleihegläubiger

  1. Gibt es einen gemeinsamen Vertreter für die Inhaber der Schuldverschreibungen?

    In den Anleihebedingungen der beiden Anleihen der Euroboden GmbH ist die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters nicht vorgesehen. Das bedeutet, dass kein gemeinsamer Vertreter während des vorläufigen Insolvenzverfahrens bestellt werden konnte.

    Ob nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Euroboden GmbH jeweils ein gemeinsamer Vertreter gewählt werden soll, wird in entsprechenden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abzuhaltenden Anleihegläubigerversammlungen zu beschließen sein. Das zuständige Insolvenzgericht in München hat im Zuge der Eröffnung des Insolvenzverfahren jeweils eine Anleihegläubigerversammlung nach den Vorschriften des SchVG einberufen.

    Die Anleihegläubigerversammlung der Gläubiger der Anleihe ISIN: DE000A2YNQ5/WKN: A2YNXQ (Unternehmensanleihe 2019/2024) wird am 27.11.2023 um 09:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Insolvenzgerichts München stattfinden. Genaueres ist der ebenfalls unter www.euroboden.de veröffentlichten „Einberufung zur Gläubigerversammlung gem. § 19 Abs. 2 SchVG“ zu entnehmen.

    Die Anleihegläubigerversammlung der Gläubiger der Anleihe ISIN: DE000A289EM6/WKN: A289EM (Unternehmensanleihe 2020/2025) wird am 27.11.2023 um 11:15 Uhr in den Räumlichkeiten des Insolvenzgerichts München stattfinden. Genaueres ist der ebenfalls unter www.euroboden.de veröffentlichten „Einberufung zur Gläubigerversammlung gem. § 19 Abs. 2 SchVG“ zu entnehmen.

  2. Wann können die Anleihegläubiger ihre Forderungen aus den Inhaberschuldverschreibungen anmelden?

    Bitte sehen Sie derzeit von Forderungsanmeldungen ab. Aktuell müssen Sie nichts unternehmen. Forderungsanmeldungen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingereicht wurden, sind unwirksam und werden nicht bearbeitet. Auch die vor der Abhaltung der Anleihegläubigerversammlung eingereichten Forderungsanmeldungen werden nicht bearbeitet.

    Sollte in der jeweiligen Anleihegläubigerversammlung ein gemeinsamer Vertreter für Anleihegläubiger gewählt werden, wird er selbst Forderungsanmeldungen für alle von ihnen vertretene Anleihegläubiger vornehmen.

  3. An wen kann ich mich als Anleger:in mit meinen Fragen wenden?

    Bis zur Abhaltung von Anleihegläubigerversammlung können sich Anleger:innen bei Fragen weiterhin an die Anlegerbetreuung per E-Mail unter anleihe@euroboden.de oder telefonisch unter +49 221 9140-970 wenden.

    Sollte in den Anleihegläubigerversammlungen jeweils ein Gemeinsamer Vertreter gewählt werden, wird er die Anleihegläubiger in regelmäßigen Abständen über den Stand des Insolvenzverfahrens informieren.

  4. Präsentation vom 7.11.2023

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